Die Stiftung für Familienunternehmen in Deutschland und Europa
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München, 03.02.2010
Hundert Tage schwarz-gelbe Koalition

Hundert Tage schwarz-gelbe Koalition – es hagelt Kritik von allen Seiten. Gewiss hat es Pannen gegeben beim Start der neuen Bundesregierung, und das Zusammenraufen der drei Parteien ging ebenfalls nicht ganz lautlos über die Bühne. Doch den Familienunternehmer interessiert jenseits allen Theaterdonners vor allem eines: Was haben diese hundert Tage den deutschen Familienunternehmen gebracht? Dazu ein Kommentar von Prof. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen: Noch viel Arbeit für Schwarz-Gelb

Die Bundesregierung hat in ihrer neuen Formation das Krisenmanagement besonnen fortgesetzt. Jetzt muss es allerdings darum gehen, den Finanzdienstleistern – notfalls nachdrücklich – ihre wichtigste Funktion im Wirtschaftsgeschehen wieder bewusst zu machen: die Versorgung der Realwirtschaft mit Krediten.

Wesentliches Ergebnis der bisherigen Regierungsarbeit war das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Erfreulich war, dass es schnell kam und die generelle Richtung stimmte – mehr aber auch nicht. In Anlehnung an Ovid bleibt als Fazit: „Wenn auch die Kräfte fehlen, ist der Wille dennoch zu loben!“

Die Korrektur des Erbschaftsteuergesetzes hat diesem ein wenig an Härte genommen und damit die psychologische Hürde für die Übergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation gesenkt. Doch unverändert bleibt der bürokratische Aufwand, den dieser gesetzgeberische Moloch bei Finanzbehörden und Unternehmen verursacht. Schuldig bleibt die Regierung bisher die annoncierte Einrichtung einer Kommission, die prüfen sollte, ob die Erbschaftsteuer nicht gänzlich auf die Länder übertragen werden sollte.

Ebenfalls auf halbem Wege steckengeblieben ist die Regierung bei der Korrektur der Zinsschranke. Zu begrüßen ist zwar, dass die Freigrenze von drei Mio. Euro nun als Dauer-Limit festgelegt ist. Doch nach wie vor ist es wirtschaftlich unsinnig, den absetzbaren Teil des negativen Zinssaldos auf 30 Prozent des steuerlichen EBITDA zu begrenzen. Damit müssen die Unternehmen völlig systemwidrig auf Kosten, die im Betrieb entstehen, Steuern zahlen.

Diese Regelung macht vor allem ertragsschwachen Betrieben, Startups und Unternehmen in steilen Wachstumsphasen zu schaffen, denn diese sind naturgemäß auf viel Fremdkapital angewiesen. Gefährdet ist auch die Expansion starker Unternehmen, die das Gesetz dem Namen nach beschleunigen soll.

Volkswirtschaftlich besteht die Gefahr, dass die Unternehmen auf Investitionen verzichten, mit denen sie ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Zahl der Arbeitsplätze steigern könnten. Da tröstet es wenig, dass ein steuerlich nicht genutzter Teil der Zinsaufwendungen ab sofort auf fünf Folgejahre vorgetragen werden darf. Generell sehen die Familienunternehmen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei allen Bestimmungen, die an der Unternehmenssubstanz zehren. Dazu zählen auch die Regelungen zur Verlustverrechnung wie die Gewerbesteuer.

Auch die „Auseinandersetzung“ mit der zum Januar dieses Jahres eingeführten Abgeltungssteuer bleibt die Regierung noch schuldig, in deren Folge steuerlich bestraft wird, wer Eigenkapital zur Finanzierung von Investitionen, sprich Arbeitsplätzen, bereitstellt. Alle Kapitalerträge sollten einem einheitlichen Steuersatz von 26,4 Prozent (einschließlich Solidaritätszuschlag) unterliegen. Diese Wirkung wird nur bei Zinserträgen erreicht. Dividenden sowie Eigenkapitalerträge in Personengesellschaften werden demgegenüber bereits im Unternehmen mit knapp 30 Prozent versteuert und noch einmal bei der Ausschüttung mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 26,4 Prozent. Die Unternehmen werden gedrängt, stärker auf Finanzierung mit Fremdkapital überzugehen. Eine solche ist besonders krisenanfällig. Die Koalitionsparteien wollten sich mit dem Problem „auseinandersetzen“. Das war und ist zu wenig.

Was wir benötigen, ist vor allem die Reform des Steuersystems, seine möglichst kompromisslose Vereinfachung. Damit wären gewaltige Kosten sowohl im Staatsapparat als auch bei den Unternehmen einzusparen – ohne die Steuereinnahmen des Staates wirklich zu beeinträchtigen. Überflüssig und unnötig ist also die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtung, die im Hinblick auf die Bürokratie eher an eine Mastkur denn an eine – wie angekündigt - strenge Diät erinnert.

Nach der 100-tägigen Anfangsphase dürfen die Familienunternehmer und die Bürger zu Recht erwarten, dass die Regierung nun zügig den Ankündigungen Taten folgen lässt! Oder beginnt – gut 100 Tage vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen – ein neuer Wettlauf von Versprechungen?

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Stiftung Familienunternehmen
Maria Krenek
Ismaninger Straße 56
D-81675 München
Telefon: +49 (0) 89 / 201 86 610
Telefax: +49 (0) 89 / 201 86 619

krenek@familienunternehmen.de


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