Sehr geehrter Herr Minister Scholz,
Im Angesicht der sich abzeichnenden massiven Rezession, welche die Wirtschaft durch die staatlich angeordneten Shutdown-Maßnahmen in voller Härte trifft, haben die Hausbanken und Finanzinstitute die Aufgabe übertragen bekommen, die auf den neuen Bundes- und Landesprogrammen basierenden Liquiditätshilfen und Überbrückungskredite an die Antragssteller durchzureichen. Im zunehmenden Maße sehen wir uns hierbei seitens der Politik dem öffentlichen Vorwurf ausgesetzt, „viel zu zögerlich, formal und sehr bürokratisch“ die Kreditprüfungen und Bewilligungen abzuarbeiten. Vom Bundesfinanzminister, dem Wirtschaftsminister und Ministerpräsidenten einiger Bundesländer werden wir in diesem Zusammenhang medienwirksam mit Aussagen konfrontiert, dass man „kein Verständnis für die langen Bearbeitungszeiten“ habe.
Mit Verlaub: Diese unprofunden und populistischen Behauptungen sind vollkommen inakzeptabel, denn sie erfolgen in voller Kenntnis der Prüfungsanforderungen für die Vergabe von staatlichen Fördermitteln, an denen sich bis heute nichts geändert hat. Permanent wird bei den jährlichen Prüfungen der Bankenaufsicht darauf hingewiesen, dass es sich bei öffentlichen Fördermaßnahmen, Krediten und Zuschüssen um Steuermittel handelt, deren Vergabe und Einsatz „sorgfältigst zu prüfen“ sind, will man nicht schwerwiegende Konsequenzen (zivilrechtliche Haftung der Vorstände oder gar strafrechtliche Verfolgung bzw. Entzug der BaFin-Zulassung) in Kauf nehmen.
Erst kürzlich wieder betonte der Präsident der BaFin, Felix Hufeld, in seinem Interview in der Frankfurter Sonntagszeitung (S. 27) ausdrücklich: „Aber in dem Maße, in dem eine Bank Kreditrisiken eingeht, muss sie auch ein Mindestmaß an Prüfung vornehmen. Niemand, auch nicht die Politik, erwartet, dass die Banken nun überhaupt nicht mehr hingucken.“
Können Sie sich vorstellen, wie es den Bankvorständen respektive zuständigen Sachbearbeitern zumute ist, wenn sie – allerdings nur in mündlichen Telefongesprächen – aufgefordert werden, man solle in dieser augenblicklichen Situation ,nur grob‘ prüfen oder sogar ,alle Fünfe mal gerade sein lassen‘.
Wenn dies politisch gewollt ist, dann müssen – neben einer einheitlichen 100%-Haftungsfreistellung für alle Förderprogramme durch die KfW (Schnellkreditprogramm und Unternehmerkreditprogramm) – die Vergaberichtlinien eben geändert bzw. entsprechende Ausführungsbestimmungen erlassen werden, was unseres Erachtens jedoch unrealistisch ist.
Seien Sie versichert, dass wir als große Regionalbank alles Mögliche tun, um den bedrohlichen Liquiditätsentwicklungen der Unternehmen entgegenzuwirken. Wir rechnen dabei auf Ihre Unterstützung, mit Ihrem politischen Einfluss ungerechtfertigte Angriffe gegen die Arbeitsweise unserer Banken zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Volksbank Ulm-Biberach eG
Dr. Peter Kulitz
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Ralph P. Blankenberg
Sprecher des Vorstands