I. Eine wachsende Bedrohung auch für Familienunternehmen
Cyberangriffe sind ein wachsendes kriminelles Geschäft. Experten sprechen auch von „Crime as a Service.“ Studien zeigen, dass fast jedes zweite Unternehmen in Deutschland Opfer einer erfolgreichen Cyberattacke geworden ist. Nicht mehr nur kleinere Betriebe werden attackiert, sondern Unternehmern jeder Größe. Gerade große Familienunternehmen geraten zunehmend in den Fokus der Kriminellen. Das Bundeskriminalamt beziffert den Schaden auf mittlerweile über 200 Milliarden Euro, mehr als doppelt so hoch wie noch 2018/2019.
Viele Angriffe erfolgen über sogenannte Ransomware. Stichworte sind hier: Erpressung, Verschlüsselungstrojaner und Lösegeldforderung. Die Hacker schleusen sich etwa mittels Phishing-Mails in die Server ein und stehlen Daten oder legen ganze Computernetzwerke von Unternehmen lahm. Die Gefahr wächst auch für Familienunternehmen stetig. Die Stiftung Familienunternehmen hat deshalb ein „Kompendium Cybersecurity“ herausgebracht, in dem die Gefährdungslage skizziert wird und Gegenmaßnahmen vorgeschlagen werden. Dieses kann in der Geschäftsstelle der Stiftung angefordert werden und wird Ihrem Unternehmen gerne zu Verfügung gestellt.
Im Vorfeld sowie im akuten Falle eines Cyber-Angriffs ist ein entschlossenes und schnelles Handeln erforderlich. Folgende Behörden leisten auf Landes- und Bundesebene Hilfe: Die „Zentralen Ansprechstellen Cybercrime“ (ZAC) des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter nehmen eine Vermittler- und Beraterrolle wahr und sind Ansprechpartner für die Wirtschaft. Diese Stellen nehmen IT-Sicherheitsvorfälle direkt entgegen. Sie stehen Unternehmen vorab beratend zur Seite und veranlassen im Fall einer Attacke zeitnahe Erstmaßnahmen mit anschließender Zuweisung an die zuständigen Ermittlungsstellen.
Land/Bund | Telefonnummer | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 0711 5401-2444 | cybercrime@polizei.bwl.de |
Bayern | 089 1212-3300 | zac@polizei.bayern.de |
Berlin | 030 4664-972972 | zac@polizei.berlin.de |
Brandenburg | 03334 388-8686 | zac@polizei.brandenburg.de |
Bremen | 0421 362-19820 | cybercrime@polizei.bremen.de |
Hamburg | 040 4286-75455 | zac@polizei.hamburg.de |
Hessen |
0611 83-8377 0611 353 - 9900 |
zac.hlka@polizei.hessen.de cert@hessen3c.hessen.de |
Mecklenburg-Vorpommern | 03866 64-4545 | cybercrime.lka@polmv.de |
Niedersachsen | 0511 26262-3804 | zac@lka.polizei.niedersachsen.de |
Nordrhein-Westfalen | 0211 939-4040 | cybercrime.lka@polizei.nrw.de |
Rheinland-Pfalz | 06131 65-2565 | lka.cybercrime@polizei.rlp.de |
Saarland | 0681 962-2448 | cybercrime@polizei.slpol.de |
Sachsen | 0351 855-3226 | zac.lka@polizei.sachsen.de |
Sachsen-Anhalt | 0391 250-2244 | zac.lka@polizei.sachsen-anhalt.de |
Schleswig-Holstein | 0431 160-42727 | cybercrime@polizei.landsh.de |
Thüringen | 0361 57431-4545 | cybercrime.lka@polizei.thueringen.de |
Bundeskriminalamt | 0611 55-15037 | zac@cyber.bka.de |
Gezielte Angriffe professioneller Hackergruppen stellen eine enorme Belastung für Unternehmen dar. Sie bedürfen spezieller Abwehrmaßnahmen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Liste der qualifizierten APT-Response-Dienstleister (Advanced Persistent Threat – Begriff für einen komplexen, zielgerichteten und effektiven Angriff auf kritische IT-Infrastrukturen und vertrauliche Daten) zusammengestellt, die präventiv vorsorgen sowie im Ernstfall helfen können.
Dienstleister können Cyber-Attacken präventiv begegnen, indem sie eine umfassende Gefährdungsanalyse der Unternehmens-/Konzernsicherheit durchführen. Unternehmen wiederum können mit regelmäßigen Schulungen ihrer Arbeitnehmer auf Cyber-Risiken im Alltag aufmerksam machen.
Auf Anfrage kann die Stiftung vertrauenswürdige und kompetente APT-Response-Dienstleister empfehlen.
Viele Fälle werden erst gar nicht bekannt, denn Unternehmen haben kein Interesse daran, Trittbrettfahrer auf den Plan zu rufen. Jedoch leisten Unternehmen mit jeder Vorfallsmeldung und Strafanzeige einen Beitrag zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität. So können einerseits Straftäter ermittelt und angeklagt werden. Andererseits können Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden durch anonymisierte Erkenntnisse aus Strafverfahren ihre Präventions- und Bekämpfungsstrategien optimieren. Infolgedessen kann der Gesetzgeber einen den Rechtsrahmen zur gezielten Eindämmung und Bekämpfung von Cyber-Kriminalität fortentwickeln, wenn er sich auf gesicherte Fallzahlen und die Kenntnis diverser Tatmuster stützen kann. Daher empfiehlt die Stiftung eine enge Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaften nach einem Cybervorfall, um auf diese Weise gleichermaßen zur Prävention beizutragen.