Das Erreichen der Stiftungsziele wird durch das ideelle und materielle Engagement von Familienunternehmern ermöglicht, die sich im deutschsprachigen Raum zusammengeschlossen haben und deren Kreis sich laufend erweitert. Jedem Förderer ist es freigestellt, inwieweit er sich aktiv in die Stiftungsarbeit einbringt und in welchem Maße er finanzielle Unterstützung leistet. Letzteres reicht von einmaligen Zustiftungen bis hin zu jährlichen Zuwendungen, um die laufende Projektarbeit zu ermöglichen.
Die Stiftung Familienunternehmen ist vom Finanzamt Stuttgart als gemeinnützig anerkannt. Der Stiftungszweck wird im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes als besonders förderungswürdig bestätigt. Für Personen oder Firmen, die die Stiftungsarbeit unterstützen wollen, werden entsprechende Spendenbescheinigungen über ihre Zuwendung erteilt.
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