Fragen und Antworten: Country-by-Country Reporting im Internet

Was ist das Country-by-Country Reporting?

Nur globale Bemühungen um eine faire Besteuerung werden am Ende erfolgreich sein. Vor diesem Hintergrund verständigten sich rund 70 Staaten im von der OECD initiierten BEPS-Projekt zu einem vertraulichen Austausch von Steuerdatendaten. Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz sind verpflichtet, Land für Land Daten etwa zu Gewinn und Steuern aufzuschlüsseln. Diese Angaben werden nur zwischen den Finanzbehörden geteilt, sind also nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Es gilt der Datenschutz.

Wie stehen Familienunternehmen dazu?

Familienunternehmen sind die Leidtragenden, wenn Großkonzerne mit digitalen Geschäftsmodellen ihre Steuerlast durch Steuerschlupflöcher auf ein Minimum reduzieren. Sie befürworten deswegen den globalen Einsatz für eine faire Unternehmensbesteuerung. Wichtig ist es, Finanzbehörden in die Lage zu versetzen, illegale Steuerpraktiken aufzudecken. Insofern ist die Initiative der OECD zu unterstützen.

Was plant die Europäische Kommission?

Die Europäische Kommission schlägt vor, über den global vereinbarten vertraulichen Austausch von Finanzdaten durch Finanzbehörden einseitig hinauszugehen. Europäische Unternehmen sowie Unternehmen mit Niederlassungen in der Europäischen Union sollen im Rahmen eines Public Country-by-Country Reportings die sensiblen Unternehmensdaten öffentlich ins Internet stellen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen über die Vorschläge der Kommission noch befinden.

Wie würden sich die Pläne auf die globalen Bemühungen um mehr Steuergerechtigkeit auswirken?

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW Mannheim) hat die möglichen Folgen der Initiative der Europäischen Kommission untersucht (hier und hier). Der vertrauliche Austausch von Steuerinformationen unter den Finanzbehörden zeigt demnach Wirkung. Die Effektivsteuersätze stiegen um ein bis zwei Prozentpunkte. Eine durch die EU einseitig durchgesetzte Pflicht zur Veröffentlichung der Daten im Internet gefährdet hingegen diesen Erfolg. Wenn europäische Staaten die vertraulichen Länderberichte ins Internet stellen müssen, fehle Drittstaaten jede Motivation, ihrerseits Daten – wie im BEPS-Projekt vereinbart – vertraulich mit Finanzbehörden in EU-Staaten zu teilen. Auch die OECD äußerte sich kritisch zu den EU-Plänen.  

Wie würde sich die die Veröffentlichung sensibler Unternehmensdaten im Internet auf Familienunternehmen auswirken?

Eine Aufhebung des Datenschutzes würde gerade große deutsche Familienunternehmen benachteiligen, die häufig als Hidden Champions in Nischenmärkten tätig sind. Wettbewerber, die sich nicht an die Offenlegungspflichten halten müssen, und Kunden können so Daten über die Profitabilität von Familienunternehmen nutzen, um Geschäftsgeheimnisse auszuforschen bzw. Preise bei Ausschreibungen zu kalkulieren.

Sind solche Benachteiligungen mit dem EU-Recht vereinbar?

Nein. Der Europäische Gerichtshof setzt der Europäischen Union enge datenschutzrechtliche Grenzen, die mit dem Vorschlag für ein öffentliches Country-by-Country Reporting überschritten würden.Die Kommission habe unter anderem nicht ausreichen geprüft, ob ein milderes MIttel einen wirksamen Beitrag im Bemühen um eine faire Besteuerung geleistet hätte. Zu dieser Schlussfolgerung kommt eine Untersuchung der Würzburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf P. Schenke und Prof. Dr. Christoph Teichmann.

Weitere Informationen:

 


Cornelia Knust
Leiterin Kommunikation

Stiftung Familienunternehmen
Prinzregentenstraße 50
D-80538 München

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Mobil: +49 (0) 172 / 70 23 689

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Internet: www.familienunternehmen.de

 

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