Der Transparenz verpflichtet

München, den 26. Juli 2024. Die Stiftung stellt der Öffentlichkeit auf ihrer Homepage die wesentlichen Informationen über die Stiftung, ihre Ziele und ihre Stiftungsarbeit zur Verfügung. Die Satzung der Stiftung Familienunternehmen gibt detailliert Auskunft über Zweck und Aufgaben der Stiftung, Mittelverwendung, Organe und deren Aufgaben sowie ihre innere Ordnung. Alle Vorstandsmitglieder und das Kuratorium arbeiten ehrenamtlich. Die Einhaltung der satzungsgemäß verankerten Ziele sowie die Stiftungsarbeit werden durch die Governance der Stiftung sichergestellt.

Die Stiftung ruht auf fünf Säulen: dem Vorstand, der Geschäftsführung, dem Kuratorium, dem Wissenschaftlichen Beirat sowie den Förderern und Stiftern. Das Kuratorium besteht aktuell aus über 50 Mitgliedern (i.d.R. Gesellschafter größerer Familienunternehmen) und überwacht die Qualität und Effizienz der Stiftungsarbeit. Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören aktuell sechs Mitglieder an, deren Wissen aus Forschung und Wissenschaft in die einzelnen Projekte und Fragstellungen der Stiftung einfließt.

Die Stiftung schafft Transparenz und gibt Auskunft über die Mittelherkunft: Die Stiftung wird getragen von über 600 Firmen aus dem Kreis der größten deutschen Familienunternehmen. Es gibt keine Einzelspenden, die mehr als zehn Prozent der Jahreseinnahmen ausmachen. Die Stiftung Familienunternehmen nimmt keine öffentlichen Fördermittel entgegen.

Die Stiftung Familienunternehmen fühlt sich dem Datenschutz verpflichtet, wie er unter anderem in der EU-Datenschutzgrundverordnung geregelt ist. Dazu gehört der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Daten. Deshalb listet die Stiftung, wie die meisten anderen gemeinnützigen Einrichtungen auch, ihre Förderer nicht namentlich auf.

Die Stiftung Familienunternehmen ist parteipolitisch neutral.

Die Einhaltung der stiftungsrechtlichen Auflagen wird vom Regierungspräsidium Stuttgart überwacht. Zusätzlich werden am Ende eines Geschäftsjahres die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel sowie die Konformität mit den Vorgaben der Abgabenordung zur Gemeinnützigkeit durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.

Datum
26.7.2021, München

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