München, 03.12.2018

Stiftung Familienunternehmen legt Reformvorschläge für realitätsnahe Messung der Gesetzesfolgekosten vor

Bei der Erfassung der Kostenfolgen von Gesetzen bestehen in Deutschland erhebliche Lücken. Die tatsächliche Belastung von Unternehmen ist weitaus größer als dies die Bundesregierung ausweist. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) hat deswegen im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen in einer Studie Reformvorschläge für eine bessere Gesetzesfolgekostenabschätzung erarbeitet.

„Die Bundesregierung rechnet die Kostenfolgen der von ihr auf den Weg gebrachten Gesetze schön. Es ist dringend an der Zeit, eine realistische Schätzung der bei Unternehmen auflaufenden Kosten vorzulegen, statt weiterhin mit Laborwerten zu hantieren, die den Praxistest nicht bestehen“, sagt Prof. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen. „Wer Investitionen in Deutschland fördern möchte, muss dafür sorgen, dass die bürokratischen Belastungen der Unternehmen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis sinken.“

Unternehmensbefragungen durch das InGFA ergaben, dass der Umstellungsaufwand durch neue Vorschriften bei der Kostenfolgenschätzung längst nicht ausreichend abgebildet wird. Die Wissenschaftler überprüften dies an konkreten Beispielen. Das Mindestlohngesetz, die Erbschaftsteuerreform sowie das Entgelttransparenzgesetz führten in den Unternehmen zu einem enormen Erfüllungssaufwand, der weit über den von der Regierung genannten Kosten liegt.

Beim Erbschaftsteuergesetz habe die Regierung den Erfüllungsaufwand für die gesamte deutsche Wirtschaft auf insgesamt 10.000 Euro geschätzt. Befragungen von Unternehmen zeigten, dass dies nur ein Bruchteil des angefallenen Erfüllungsaufwands ist. So gab ein Unternehmen an, zur Umsetzung der gesetzlichen Änderungen hätten Bewertungsfragen geklärt werden müssen. Für diese Informationskosten seien 200.000 bis 300.000 Euro allein für dieses Unternehmen angefallen.

Mehrere Unternehmen berichteten, dass auch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zu enormem Umstellungsaufwand geführt habe. Die befragten Betriebe hätten zunächst prüfen müssen, welche Mitarbeiter überhaupt vom Mindestlohn betroffen seien. Da in den Arbeitsverträgen häufig nur Angaben über Monatslöhne enthalten sind, mussten und müssen bis heute die genauen Arbeitszeiten für alle Mitarbeiter dokumentiert werden. Die Studie zeigt auf, dass der Erfüllungsaufwand beim Mindestlohn von der Regierung nur zu einem Teil ausgewiesen worden ist. Den gleichen Befund liefern auch Unternehmensbefragungen zum Entgelttransparenzgesetz.

Die Studie zeugt von einem grundsätzlichen Problem: Der einmalige Umstellungsaufwand, der mit Gesetzen einhergeht, fließt nicht als Erfüllungsaufwand in die Bürokratie-Bilanz der Bundesregierung ein und gerät so aus dem Blick. In der Studie wird deswegen ein Reformmodell entwickelt, mit dem der einmalige Umstellungsaufwand periodisiert und – ähnlich wie bei einer Abschreibung – auf den jährlichen Erfüllungsaufwand umgelegt wird. Bundesministerien, die den Auflagen der Bürokratiebremse unterliegen, würden dadurch eine Möglichkeit erhalten, den Erfüllungsaufwand realistisch einzuschätzen und auch effektiv zu senken. Damit würde ein „zusätzlicher Anreiz zur schonenden Gestaltung gesetzlicher Regelungen geschaffen“, argumentiert das InGFA.

Darüber hinaus sei es ratsam, die Informationskosten zu Gesetzen stärker als Aufwand einzubeziehen. „Selbst die Prüfung, ob ein Unternehmen von einer neuen gesetzlichen Regelung überhaupt betroffen ist, stellt einen Aufwand dar“, schreibt das InGFA. „Die Berücksichtigung dieser Aufwände kann zu ‚besserer Rechtsetzung‘ beitragen, indem dadurch Anreize gesetzt werden, die Verständlichkeit einer Regelung im Blick zu behalten und gegebenenfalls neue Regelungen mit Informationsmaßnahmen von Seiten der Regierung zu flankieren.“

Darüber hinaus sollte bei der Bemessung des Erfüllungsaufwands stärker berücksichtigt werden, dass gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen vielfach die Geschäftsführer selbst mit bürokratischen Aufgaben betraut sind. Letztlich sollten auch die Arbeitsplatzkosten einbezogen werden.

Mehr als 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen. Die gemeinnützige Stiftung Familienunternehmen setzt sich für den Erhalt dieser Familienunternehmenslandschaft ein. Sie ist der bedeutendste Förderer wissenschaftlicher Forschung auf diesem Feld und Ansprechpartner für Politik und Medien in wirtschaftspolitischen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Die Stiftung wird getragen von rund 500 Firmen aus dem Kreis der größten deutschen Familienunternehmen.

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