Definition Familienunternehmen

Familienunternehmen sind nicht an eine bestimmte Größe hinsichtlich der Beschäftigten oder des Umsatzes gebunden, sie sind in fast allen Wirtschaftszweigen anzutreffen und müssen auch keine bestimmte Rechtsform besitzen. Was also ist ein Familienunternehmen? In der wissenschaftlichen Forschung und in der breiten Öffentlichkeit gibt es hierzu keine verbindliche Antwort in Form einer einheitlichen Definition.

Prof. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, hat die aktuell gängigen Umschreibungen des Begriffs „Familienunternehmen“ in der Zeitschrift „Familienunternehmen und Stiftungen“ (1/ 2011) ausführlich dargestellt. Vor allem die Abgrenzung zu Nicht-Familienunternehmen sei unbedingt notwendig, so Kirchdörfer, um vergleichende Untersuchungen auf wissenschaftlichem Niveau durchführen zu können.

 Download des Artikels „Lexikon: Familienunternehmen“ von Prof. Rainer Kirchdörfer in der FuS 1/ 2011

Seit 2007 wird EU-weit eine Definition für Familienunternehmen verwendet, an deren Erarbeitung die Stiftung Familienunternehmen als offizieller Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der  Expertengruppe Familienunternehmen bei der EU-Kommission beteiligt war. Die EU-Kommission hat empfohlen, diese Definition in den Mitgliedstaaten sowie in anderen Ländern, die mit der Beschaffung von quantitativen Informationen über den Markt von Familienunternehmen befasst sind, zu verwenden.

 

Definition der Familienunternehmen


Ein Unternehmen beliebiger Größe ist ein Familienunternehmen, wenn:
 
  1. sich die Mehrheit der Entscheidungsrechte im Besitz der natürlichen Person(en), die das Unternehmen gegründet hat/haben, der natürlichen Person(en), die das Gesellschaftskapital des Unternehmens erworben hat/haben oder im Besitz ihrer Ehepartner, Eltern, ihres Kindes oder der direkten Erben ihres Kindes befindet, und
  2. die Mehrheit der Entscheidungsrechte direkt oder indirekt besteht, und/oder
  3. mindestens ein Vertreter der Familie oder der Angehörigen offiziell an der Leitung bzw. Kontrolle des Unternehmens beteiligt ist.

Börsennotierte Unternehmen entsprechen der Definition eines Familienunternehmens, wenn die Person(en), die das Unternehmen gegründet oder das Gesellschaftskapital erworben hat/haben oder deren Familie(n) oder Nachfahren, aufgrund ihres Anteils am Gesellschaftskapital mindestens 25 Prozent der Entscheidungsrechte hält/halten.

Diese Definition umfasst auch Familienunternehmen, die die erste Generationsübertragung noch nicht vollzogen haben. Sie umfasst weiterhin Einzelunternehmer und Selbstständige (sofern eine rechtliche Einheit besteht, die übertragen werden kann).

 Download der Definition