München, 12.02.2020

Stiftung Familienunternehmen legt Modell für steuerliche Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften vor

Die Stiftung Familienunternehmen legt ein Konzept vor, wie die Steuerbelastung von Personenunternehmen auf das Niveau von Kapitalgesellschaften gesenkt werden kann, wenn die Gewinne nicht entnommen, sondern im Unternehmen belassen werden. Um eine steuerliche Gleichbelastung zu erreichen, soll die im Unternehmenssteuerrecht vorgesehene Thesaurierungsrücklage für Personenunternehmen attraktiver gestaltet werden. Zu diesem Schluss kommt das Gutachten der Kölner Steuerrechtlerin Professor Dr. Johanna Hey im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen.

Die Bundesregierung sucht aktuell nach Wegen, um die steuerliche Benachteiligung von Personenunternehmen zu beenden. Diese Prüfung ist bei der letzten Sitzung des Koalitionsausschusses verabredet worden. „Es sei richtig, bei den einbehaltenen Gewinnen anzusetzen, denn diese stärken die Investitionskraft der Unternehmen“, sagt Professor Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen. „Mit unserem Konzept wird die Thesaurierungsrücklage eine echte Alternative zur Körperschaftsteuer. Damit wird das von der Politik gesetzte Ziel erreicht, Wettbewerbsgleichheit zwischen Unternehmen mit verschiedenen Rechtsformen zu schaffen.“

Das im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen erstellte Modell sieht vor, dass Personenunternehmen, die Gewinne reinvestieren, in derselben Höhe belastet werden wie Kapitalgesellschaften. Dazu müsse die Nutzung der Thesaurierungsrücklage erleichtert werden. In Deutschland werden Personengesellschaften nach dem Einkommensteuergesetz besteuert und Kapitalgesellschaften nach dem Körperschaftsteuergesetz. Nach der letzten Unternehmenssteuerreform 2008 schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass Personenunternehmen einbehaltene (thesaurierte) Gewinne zu einem besonderen Steuersatz versteuern können.

Die vom Gesetzgeber angestrebte steuerliche Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften wird derzeit aber nicht erreicht. Die Studie beziffert die Gesamtbelastung von thesaurierten Gewinnen auf 36 Prozent. Das ist zwar weniger als die reguläre Besteuerung von Personengesellschaften, die in der Spitze mehr als 47 Prozent beträgt, übersteigt aber die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften, die bei rund 30 Prozent liegt. Zugleich sind die Hürden für die Thesaurierungsrücklage hoch.

Das Gutachten kommt deswegen zum Schluss, dass die geltende Regelung wenig praxistauglich ist. Die Thesaurierungsbegünstigung komme pro Jahr in nur 6.500 Fällen zur Anwendung, dabei war der Gesetzgeber bei der Einführung vor zwölf Jahren von 90.000 Fällen pro Jahr ausgegangen. In Deutschland gibt es knapp drei Millionen familiengeführte Unternehmen. „Die Nachteile der geltenden Regelung sind so gravierend, dass sie für viele Familienunternehmen unattraktiv ist“, sagte Stiftungsvorstand Kirchdörfer.

Das Modell zeigt auf, wie die von der Politik gewünschte Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften gelingen kann. Die Studie empfiehlt, von der Nachbesteuerung bereits thesaurierter Gewinne zum fixen Steuersatz Abstand zu nehmen und durch einen individuellen Satz zu ersetzen. Außerdem sollte die Steuer, die auf den thesaurierten Gewinn anfällt, nicht länger als Entnahme behandelt, sondern ebenfalls in die Sonderbesteuerung einbezogen werden. Die Entnahmeregeln sollen verbessert und nichtabziehbare Betriebsausgaben wie bei Kapitalgesellschaften behandelt werden.

Unabhängig von den Vorschlägen ist eine umfassendere Unternehmenssteuerreform nötig. „Deutschland ist für Unternehmen zum Höchststeuerland geworden“, sagt Kirchdörfer. „Unsere Studien zeigen, dass es eine Senkung der Unternehmenssteuersätze braucht, um die Erosion der Standortbedingungen zumindest zu verlangsamen.“ Die Reform der Thesaurierungsrücklage ist auch vor diesem Hintergrund wichtig. So kann verhindert werden, dass es im Fall einer Senkung der Körperschaftsteuer zu einer stärkeren Spreizung zwischen dem regulären Einkommenssteuersatz und der Belastung von Kapitalgesellschaften kommt. Steuerrechtlerin Hey empfiehlt deswegen in der Studie, die Maßnahmen „unmittelbar in Angriff“ zu nehmen.

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Cornelia Knust
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