
Stiftungen dienen aus Sicht der Familienunternehmen vor allem dazu, das Unternehmen langfristig zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Das zeigt eine Studie im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen, die unter Leitung von Prof. Dr. Mathias Habersack (Ludwig-Maximilians Universität München) sowie Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Péter Horváth (International Performance Research Institute, IPRI) erstellt wurde.
Eine Befragung unter Familienunternehmen aller Größenklassen zeigt: Der langfristige Erhalt des Unternehmens ist das wichtigste Motiv für die Gründung einer Stiftung. Es folgen die Unabhängigkeit des Unternehmens von familiären Entwicklungen sowie der Erhalt der Arbeitsplätze. „Stiftungsunternehmen institutionalisieren, was bei Familienunternehmen stets von Zielen und Ansichten der aktuellen Generation abhängt: die Orientierung am langfristigen Unternehmenserfolg“, heißt es in der Studie zusammenfassend.
„Von der langfristigen Orientierung unserer Familienunternehmen profitiert unsere gesamte Volkswirtschaft“, sagt Prof. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen. „Stiftungen eröffnen Unternehmern die Möglichkeit, das Unternehmen und dessen Werte zu bewahren sowie von ihnen definierte Ziele zu verfolgen – und das unabhängig von familiären Konstellationen. Es braucht dafür keine neue Rechtsform, wohl aber ausgewählte Änderungen im Stiftungsrecht.“
Die Studie zeigt, dass Stiftungslösungen sehr passgenau einsetzbar sind. Stiftungsunternehmen berichten in Interviews, dass sie sowohl gemeinnützige, familiäre und unternehmerische Ziele verfolgen. So kann eine Stiftung dem Ziel dienen, Mitarbeitern in Notlagen zu helfen. Eine Stiftung kann auch dazu beitragen, das Unternehmen gegenüber Unwägbarkeiten im Familienkreis abzusichern.
Stiftungslösungen können auch für junge Unternehmen und Start-ups attraktiv sein. So kann eine Stiftung den Gründern bei der Konsensfindung helfen. Sie trägt dazu bei, eine klare Vision festzulegen und diese auch im Rahmen einer Satzung entsprechend zu formulieren. Eine Stiftungslösung kann auch gewählt werden, um Unternehmen vor Übernahmen durch große Konzerne zu schützen.
„Die Beteiligungsstiftung hat sich in Deutschland als Rechtsform bewährt. Sie steht Gründern wie etablierten Familienunternehmen als attraktive Option offen. Man sollte eher über Entbürokratisierung des Stiftungsrechtes nachdenken, als über neue Rechtsformen wie die GmbH in Verantwortungseigentum“, sagt Kirchdörfer.
„Die gesetzgeberischen Aktivitäten sollten sich auf eine Reform des Stiftungsrechts konzentrieren“, fordern auch die Studienautoren. Richtig sei es, das Nebeneinander von bundes- und landesrechtlichen Regelungen zu beseitigen. Bei der Offenlegung von Registereinträgen müsse der Datenschutz beachtet werden. Zu befürworten seien auch Neuregelungen für die Einrichtung von Aufsichtsorganen sowie die Stiftungsaufsicht.