
Die seit Anfang 2022 gültige Gesetzesreform verstößt gegen höherrangiges Recht der EU, außerdem gegen Freiheits- und Gleichheitsrechte der deutschen Verfassung. Zu diesem Schluss kommt das umfangreiche Gutachten von Gerhard Kraft, Professor für Unternehmensbesteuerung und BWL an der Universität Halle-Wittenberg.