Die Folgen des öffentlichen Country-by-Country Reportings für Familienunternehmen

 

Was spricht für ein Country-by-Country Reporting?
Wie wirkt dieser Datenaustausch?
Diskussion über Internet-Veröffentlichung der Steuerdaten
Risiken einer Datenveröffentlichung im Internet
Weitere Schritte im Einsatz gegen Steuerflucht
Glossar zum Thema Country-by-Country Reporting (CbCR)
Material zum Thema Country-by-Country Reporting

 

Die Steuerskandale großer börsennotierter Unternehmen im Streubesitz haben dazu geführt, dass der Ruf nach mehr Transparenz in der Steuerpolitik laut wurde. Deswegen haben sich zahlreiche Staaten im Rahmen des von der G20 initiierten und von der OECD ausgeführten BEPS-Projektes darauf verständigt, dass Unternehmen ihre Steuerdaten Land für Land transparent gegenüber den zuständigen Finanzbehörden machen.

Familienunternehmen unterstützen das Country-by-Country Reporting. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit und damit auch zu fairen Wettbewerbsbedingungen. Die Transparenz gegenüber den zuständigen Finanzbehörden sowie der internationale Austausch dieser Daten ist eine effektive Maßnahme, um Steuerflucht zu begegnen.

 

Was spricht für ein Country-by-Country Reporting?

Wenn international tätige Großkonzerne im Ausland ihre Steuerlast auf ein Minimum drücken, verzerrt das den Wettbewerb. Die Unternehmen entziehen sich auch der Verpflichtung, staatliche Aufgaben zu finanzieren. Das übt zusätzlichen Druck auf die vielen Familienunternehmen aus, die redlich Steuern entrichten.

Wenn Finanzbehörden Land für Land aufgeschlüsselte Steuerdaten von diesen Großkonzernen erhalten, können sie noch besser als bislang überprüfen, wo sich Anhaltspunkte für aggressive Steuerplanung zeigen. Gerade Entwicklungsländer, deren Finanzverwaltungen oft nur schwach aufgestellt sind, sollen davon profitieren.

 

Wie wirkt dieser Datenaustausch?

Der von der OECD initiierte vertrauliche Austausch von Steuerdaten zwischen den zuständigen Finanzbehörden ist ersten wissenschaftlichen Studien zufolge wirkungsvoll. Mehrere Studien kommen zum Ergebnis, dass das vertrauliche Teilen von Steuerinformationen mit den zuständigen Behörden zu einem Anstieg der Effektivsteuersätze geführt hat. Sie stiegen demnach um ein bis zwei Prozentpunkte. Bislang beteiligen sich mehr als 100 Staaten daran. Eine Studie, die im Stiftungsauftrag vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung erstellt wurde, fasst den Forschungsstand zusammen.

Deutschland hat die Regeln bereits umgesetzt. Länderbezogene Berichte sind für alle Wirtschafsjahre ab 2016 zu erstellen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

 

Diskussion über Internet-Veröffentlichung der Steuerdaten

Die EU schickt sich an, einseitig über die internationalen Vereinbarungen hinauszugehen, die eine global faire Unternehmensbesteuerung sicherstellen sollen. Die Europäische Kommission hat im April 2016 vorgeschlagen, in der EU tätige Unternehmen zu verpflichten, die Steuerdaten frei verfügbar ins Internet zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt war noch gar nicht absehbar, wie das Country-by-Country Reporting wirkt. OECD sowie EU-Mitgliedstaaten kritisierten diesen Schritt als übereilt. 

In der EU tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro sollen dem Vorschlag zufolge ihre wirtschaftlichen Aktivitäten sowie ihre erzielten Gewinne in jedem einzelnen Land, in dem sie tätig sind, offenlegen. Außerdem sollen die darauf entrichteten Steuern veröffentlicht werden (Public Country-by-Country Reporting). Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten müssten diese Daten nur publizieren, wenn sie in der EU Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten unterhalten.

Ein entsprechender Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission wurde im ersten Halbjahr 2021 im sogenannten Trilogverfahren abgestimmt. Zur Verabschiedung ist die Zustimmung des Rats der Europäischen Union und des Parlaments zu dem Kompromissvorschlag nötig.
 

Bewertung einer Datenveröffentlichung im Internet

Durch die Pläne der EU-Kommission drohen europäischen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsnachteile, urteilt Prof. Christoph Spengel vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in einer im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen erstellten Studie: „Eine detaillierte Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die mit einem öffentlichen Reporting verbundenen Kosten der Unternehmen den allgemeinen Nutzen übersteigen werden."

Eine Internet-Veröffentlichung von Steuerdaten ist wirkungslos im Kampf gegen Steuerflucht. Positive Effekte sind in Fällen, in denen Unternehmen bestimmter Branchen schon jetzt zur Internet-Veröffentlichung verpflichtet werden, nicht oder nur bedingt zu verzeichnen. So hat es Studien zufolge nicht zu einer Erhöhung der effektiven Steuersätze geführt, dass Banken länderspezifische Berichte veröffentlichen müssen. Auch in der Rohstoffindustrie sind keine Effekte deutlich geworden.

Ein Alleingang der EU gefährdet das globale Country-by-Country Reporting. Wenn Finanzbehörden aus Nicht-EU-Staaten künftig ohne Gegenleistung auf Daten europäischer Unternehmen zugreifen könnten, fehlt ihnen die Motivation, sich umfassend am BEPS-Projekt zu beteiligen. „Ein Austausch der Daten auf gegenseitiger Basis ist aus Sicht der Drittstaaten damit eigentlich obsolet“, heißt es in der Studie.

Darüber hinaus müssten die von der Regelung betroffenen Unternehmen sensible, unternehmensinterne Daten publizieren. Kunden, Lieferanten und Konkurrenten, die nicht unter die Regelung fallen, könnten diese Informationen zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen, ohne ihrerseits zu einer vergleichbaren Publikation verpflichtet zu sein. "In Deutschland werden vor allem größere Familienunternehmen diesen Wettbewerbsnachteilen unterliegen."

 

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Weitere Schritte im Einsatz gegen Steuerflucht

Einen positiven Effekt auf die Steuergerechtigkeit hätte eine internationale Koordinierung von Verrechnungspreisen. Damit werden die Preise bezeichnet, die innerhalb von internationalen Unternehmensgruppen – zum Beispiel mit Tochter oder zwischen Schwestergesellschaften – für den grenzüberschreitenden Austausch von Produkten oder Dienstleistungen angesetzt werden. Ungerechtfertigte Verrechnungspreise sind ein wesentliches Element aggressiver Steuerplanungen.
 

Glossar zum Thema Country-by-Country Reporting (CbCR)

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Das BEPS-Projekt wurde von den G20-Staaten initiiert und von den OECD-Mitgliedsländern (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und zahlreichen Entwicklungs- und Schwellenländern zu einem gemeinsamen Aktionsplan weiterentwickelt. Ziel ist es, gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne vorzugehen.

CbCR steht für Country-by-Country Reporting, auf Deutsch auch länderbezogene Ertragssteuerberichterstattung genannt: Im Rahmen des BEPS-Projektes befassten sich OECD und G20 in BEPS-Aktionspunkt 13 mit der Etablierung länderbezogener Berichte. Demnach sollen Unternehmen mit jährlichen konsolidierten Umsatzerlösen von mindestens 750 Millionen Euro im vorausgehenden Geschäftsjahr den betroffenen Steuerbehörden eine nach Tätigkeitsstaaten gegliederte Übersicht über die folgenden Informationen für das jeweilige Wirtschaftsjahr übermitteln:

  • Umsatzerlöse (differenziert nach verbundenen und fremden Unternehmen),
  • Vorsteuergewinn oder -verlust,
  • gezahlte und geschuldete Ertragsteuern, einschließlich einer Gesamtübersicht auf Gruppenebene über Diskrepanzen in der Entwicklung der Ertragsteuern,
  • ausgewiesenes Kapital,
  • einbehaltener Gewinn,
  • Beschäftigtenzahl sowie
  • die materiellen Vermögenswerte.

Zudem ist die Auflistung der Namen und wichtigsten Geschäftstätigkeiten der in den einzelnen Hoheitsgebieten ansässigen Konzerngesellschaften erforderlich. Die Übermittlung der CbC-Daten an die betroffenen Finanzbehörden ist dabei vertraulich. Meldepflichtige deutsche Unternehmen sind zur Abgabe von Berichten für die Wirtschaftsjahre ab 2016 verpflichtet.

PCbCR Das CbCR ist in Deutschland in § 138a AO geregelt und sieht den Datenaustausch mit den Finanzbehörden sowie die Weiterleitung ausländischer Daten an die örtlich zuständigen Finanzbehörden in Deutschland durch das Bundeszentralamt für Steuern vor. Beim PCbCR sollen die oben genannten Informationen von den Unternehmen publiziert werden — sprich öffentlich einsehbar ins Internet gestellt werden. So sieht es ein Vorschlag der EU-Kommission vor.
 

Material zum Thema Country-by-Country Reporting

Der EU-Vorschlag zum Country-by-Country Reporting im Internet - Kosten, Nutzen, Konsequenzen | Stiftung Familienunternehmen
The EU Proposal for Country-by-Country Reporting on the Internet | Stiftung Familienunternehmen
Aspekte der Unternehmenstransparenz | Stiftung Familienunternehmen

Aspekte der Unternehmenstransparenz
Jahresheft des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Familienunternehmen

das Jahresheft zum Download


Aspekte der Unternehmenstransparenz | Stiftung Familienunternehmen

Publizitätspflichten von Familienunternehmen
Bestandsaufnahme und datenschutzrechtliche Bewertung

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