Transparenz

Als Nichtregierungsorganisation (NGO) legt die Stiftung Familienunternehmen Wert auf größtmögliche Transparenz. Die Stiftung ist seit ihrer Gründung Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und bekennt sich ausdrücklich zu dessen Grundsätzen guter Stiftungspraxis. Sie bilden einen übergreifenden ethischen Rahmen und Handlungsmaßstab, an dem sich die Stiftung und ihre Organe ausrichten. Im Zentrum dieser Grundsätze steht eine transparente, uneigennützige und wirkungsvolle Stiftungspraxis. Näheres zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis finden Sie hier.

  • Wir stellen der Öffentlichkeit auf unserer Homepage die wesentlichen Informationen über die Stiftung, ihre Ziele und ihre Stiftungsarbeit zur Verfügung.
  • Die Satzung der Stiftung Familienunternehmen gibt detailliert Auskunft über Zweck und Aufgaben der Stiftung, Mittelverwendung, Organe und deren Aufgaben sowie ihre innere Ordnung.
  • Alle Vorstandsmitglieder und das Kuratorium arbeiten ehrenamtlich.
  • Die Einhaltung der satzungsgemäß verankerten Ziele sowie die Stiftungsarbeit werden durch die Governance der Stiftung sichergestellt. Die Stiftung ruht auf fünf Säulen: dem Vorstand, der Geschäftsführung, dem Kuratorium, dem Wissenschaftlichen Beirat sowie den Förderern und Stiftern.
  • Das Kuratorium besteht aktuell (2023) aus über 50 Mitgliedern (i.d.R. Gesellschafter größerer Familienunternehmen) und überwacht die Qualität und Effizienz der Stiftungsarbeit.
  • Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören aktuell (2023) sechs Mitglieder an, deren Wissen aus Forschung und Wissenschaft in die einzelnen Projekte und Fragstellungen der Stiftung einfließt.
  • Wir schaffen Transparenz und geben Auskunft über die Mittelherkunft: Die Stiftung wird getragen von über 500 Firmen aus dem Kreis der größten deutschen Familienunternehmen. Es gab keine Einzelspenden, die mehr als zehn Prozent der Jahreseinnahmen ausmachten. Die Stiftung Familienunternehmen nimmt keine öffentlichen Fördermittel entgegen.
  • Die Stiftung Familienunternehmen fühlt sich dem Datenschutz verpflichtet, wie er unter anderem in der EU-Datenschutzgrundverordnung geregelt ist. Dazu gehört der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Daten. Deshalb listet die Stiftung, wie die meisten anderen gemeinnützigen Einrichtungen auch, ihre Förderer nicht namentlich auf.
  • Die Stiftung Familienunternehmen ist parteipolitisch neutral.
  • Die Einhaltung der stiftungsrechtlichen Auflagen wird vom Regierungspräsidium Stuttgart überwacht. Zusätzlich werden am Ende eines Geschäftsjahres die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel sowie die Konformität mit den Vorgaben der Abgabenordung zur Gemeinnützigkeit durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.