Mitbestimmung in Familienunternehmen
Mitbestimmung in Familienunternehmen
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In Deutschland hat die unternehmerische Mitbestimmung einen hohen Wert – höher als in anderen Mitgliedsstaaten der EU. Allerdings gilt das Mitbestimmungsrecht nur für Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind. Viele international tätige Familienunternehmen entscheiden sich für die Rechtsform der Societas Europaea (SE), also der europäischen Aktiengesellschaft, die auch Mitarbeiter in ausländischen Tochtergesell-schaften einbezieht. Für die SE gibt es seit rund 20 Jahren eine Grundlage im europäischen Recht. Die Arbeitnehmer können sich auf den Bestandsschutz verlassen und notfalls nachverhandeln. Weitere starre Regelungen können schädlich sein. Mehr dazu im Erklär-Video der Stiftung Familienunternehmen.
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