Nationale Unterschiede machen das Transparenzregister zur Last

Viel Aufwand gerade für Familienunternehmen
Dr. David Klett © Stiftung Familienunternehmen / Foto: Ernst Klett AG / Layout: Serviceplan
Dr. David Klett © Stiftung Familienunternehmen / Foto: Ernst Klett AG / Layout: Serviceplan

München, den 22. März 2023. Wie stark sind die Familienunternehmen administrativ belastet durch die Vorgaben zum Transparenzregister? Das hat die Stiftung Familienunternehmen mit Hilfe einer empirischen Studie klären lassen – als Beitrag zur Debatte über weniger Bürokratie.

Das Transparenzregister ist das Ergebnis einer Richtlinie der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In solche öffentlich zugänglichen Register müssen nicht-börsennotierte Unternehmen ihre wesentlichen Eigentümer bzw. Stimmrechtsbesitzer eintragen (die „wirtschaftlich Berechtigten“), samt Geburtsdatum, Nationalität und Aufenthaltsort. Alle Eintragungen müssen dabei stets aktuell gehalten werden. Viele Familienunternehmer und -unternehmerinnen sehen dadurch, dass das Transparenzregister und die Eintragungen darin öffentlich zugänglich sind, ihre Sicherheitsinteressen bedroht – und gleichzeitig das Ziel der Bekämpfung von Geldwäsche nicht wirklich adressiert.

In der vorliegenden Studie geht es aber allein um die Befolgungskosten auf Seiten der Unternehmen. Die empirische Studie, die sich auf eine Vielzahl von Interviews stützt, wurde erstellt vom Centres for European Policy Network und der Prognos AG. Untersucht wurden vier Mitgliedsländer der EU: Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Betrachtet wurden die Regelungsdichte und die ökonomischen Kosten in der Unternehmenspraxis. Die Studie ist Teil 3 eines vierbändigen Forschungsprojekts.

Eintragungen in das Transparenzregister beschwert Unternehmen viel Aufwand

Wieder einmal sind es die unterschiedlichen Auslegungen der Richtlinie in den einzelnen EU-Mitgliedsländern, die den Unternehmen Aufwand bescheren. Mal gibt es eine Liste, mal sind wie in Deutschland einfach alle Unternehmen zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet, auch die börsennotierten. Die Grenze von 25 Prozent der Anteile zur Definition der wirtschaftlich Berechtigten natürlichen Personen ist ebenfalls unterschiedlich definiert; so werden in Deutschland und Österreich auch Poolverträge aufs Korn genommen.

Interessanterweise stand die Einrichtung des Transparenzregisters in Italien bis vor kurzem noch aus, obwohl die Richtlinie längst in nationales Recht überführt wurde. Der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht hatte die Umsetzung zwischenzeitig blockiert.

Automatischer Datenaustausch zwischen den Registern

Resümee der Forscher: Obwohl die angeforderten Daten sich in den untersuchten Ländern nicht wesentlich unterscheiden, ist der Aufwand beim Eintragen der Daten doch unterschiedlich – etwa weil der Austausch der Informationen zwischen dem Transparenzregister und dem Handelsregister nicht überall identisch geregelt ist. Auch die Bedienbarkeit der Systeme ist unterschiedlich gut. So braucht ein Unternehmen in Deutschland besonders lange, um das Transparenzregister erstmals zu befüllen: 45 Minuten. Dafür sind in Frankreich die Registrierungsgebühren hoch. Und allgemein gilt: Firmen, die Hilfe oder Auskunft suchen, sind von der öffentlichen Verwaltung oft allein gelassen.

Firmen muss es leichter gemacht werden

Die Studienautoren empfehlen, den automatischen Datenaustausch mit anderen Registern, wie er in Österreich praktiziert wird, auf alle EU-Mitgliedstaaten auszudehnen. Die Einrichtung eines zentralen EU-Transparenzregisters könnte eine gute Idee sein, um Eintragungen nicht doppelt vornehmen zu müssen. Das Register sollte für Eintragungen benutzerfreundlicher sein. Unterstützung für die Unternehmen sollte bereitgehalten werden.

Sicherheit natürlicher Personen durch Eintragungen in öffentliches Transparenzregister nicht gegeben

Dazu Prof. Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen: „Die Familienunternehmen befüllen das öffentliche Transparenzregister höchst ungern mit ihren persönlichen Daten, da es mit ihren legitimen Bedürfnissen hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz in keiner Weise übereinstimmt. Das hat inzwischen sogar der Europäische Gerichthof bestätigt. Dass es ihnen dann auch noch erhebliche und dauerhafte Bürokratielasten beschert, ist besonders ärgerlich.“

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