Wegzugsbesteuerung

Familiengesellschafter gefangen in Deutschland

München, den 30. Mai 2022. Unternehmerfamilien und all ihre Mitglieder bewegen sich international – zur Ausbildung, im Laufe ihrer Karriere oder aus privaten Gründen. Doch wer Anteile an Familienkapitalgesellschaften hält, ist in seiner Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt. Denn ein längerer Auslandsaufenthalt oder ein Wegzug führen meist zu einer sofortigen Steuerbelastung in Deutschland – und zwar in vielen Fällen einer prohibitiv hohen.

Eine neue Studie der Stiftung Familienunternehmen zeigt anhand vieler konkreter Beispiele, wie radikal die Wegzugsbesteuerung in das Schicksal von Familien eingreift. Sie untersucht die neue Gesetzesfassung, die seit Anfang 2022 gilt. Verfasser der Studie ist Professor Gerhard Kraft, Steuerexperte an der Universität Halle-Wittenberg.

Verstoß gegen höherrangiges Recht

Besteuert wird die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkehrswert der Anteile an Kapitalgesellschaften, also die so genannten stillen Reserven. Grundsätzlich ist nachvollziehbar, dass der Staat sich den steuerlichen Zugriff darauf sichern und eine Vollstreckbarkeit gewährleisten will. Doch die Reform verstößt gegen höherrangiges Recht der EU, außerdem gegen Freiheits- und Gleichheitsrechte der deutschen Verfassung. Zu diesem Schluss kommt das umfangreiche Gutachten von Professor Kraft.

„Die aktuelle Regelung der Wegzugsbesteuerung sollte eher früher als zu spät wieder in einen unionsrechtskonformen, verfassungsrechtlich stabilen Zustand überführt werden. Eine Rückkehr zur alten Regelung würde dafür sorgen, dass die Steuerlast wieder ökonomisch tragfähig wird für die Unternehmer und Unternehmerinnen“, so Kraft.

Ewigkeitsstundung abgeschafft

Der Wissenschaftler ist überzeugt, dass eine Reform gar nicht geboten gewesen wäre. Umgehungstatbestände hätte man mit minimalinvasiven Eingriffen ins Gesetz vermeiden können. Doch die Reform war wohl in erster Linie politisch motiviert und wollte den großen Wurf.

Selbst bei einem Umzug innerhalb der EU oder in Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen sind die Familiengesellschafter nun nicht mehr geschützt vor dem Zugriff des Finanzamts. Dabei wäre der Austausch von Steuerinformationen in diesen Fällen sichergestellt.

Die zuvor geltende „Ewigkeitsstundung“ wurde abgeschafft. Diese hatte vorgesehen, die Besteuerung bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile aufzuschieben. Ein stattdessen entwickeltes Ratenzahlungskonzept mit Sicherheitsleistung erweist sich nun als überaus belastend.

“Ihr dürft einfach nicht weg.”

Dazu Professor Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen: „Die reformierte Wegzugsbesteuerung ist nicht irgendein Steuerproblem für Spezialisten. Sie sorgt dafür, dass Gesellschafter jeden Alters ihre Lebenspläne ändern müssen. Sie zwingt Unternehmen, mit enormem Aufwand, ihre betriebliche Organisation neu zu gestalten. Ich kenne Inhaber, die ihren Kindern sagen müssen: Ihr dürft einfach nicht weg.“

Teaserbild: Studenten auf Campusgelände © George Pak / pexels

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