Die Einführung einer Vermögensteuer wäre riskant

Dr. Dr. Udo Di Fabio

München, den 11. Juli 2022. Die Wiedereinführung einer Vermögensteuer in Deutschland ist eine immer wieder geäußerte Forderung – ob mit Blick auf bestimmte Finanzierungsengpässe des Staates oder im Rahmen der Umverteilungspolitik.

Doch die verfassungsrechtlichen Risiken sind nicht zu unterschätzen. Die Eigentumssubstanz darf nicht angegriffen werden, die Leistungsfähigkeit der Unternehmen nicht beschädigt. Wer aber bei der Steuererhebung das Produktivvermögen verschonen will, muss sehr umsichtig vorgehen, will er Rechtssicherheit gewährleisten. Das zeigt eine neue Studie der Stiftung Familienunternehmen, verfasst von Udo Di Fabio, Rechtsprofessor der Universität Bonn und ehemaliger Verfassungsrichter.

Kumulative Belastungswirkung berücksichtigen

Di Fabios verfassungsrechtliche Analyse sieht weder die Voraussetzungen für eine einmalige Vermögensabgabe gegeben, noch für eine laufende Vermögensteuer, die sukzessive dem Eigentum Substanz entzieht. Allenfalls sei eine so genannte Sollertragsteuer denkbar: für alle ertragsfähigen Vermögen gleichmäßig, bewertet zum aktuellen Marktwert. Doch die Voraussetzungen für eine saubere Ausgestaltung sind schwer zu erfüllen. Insbesondere sei die „kumulative Belastungswirkung bei Hinzutreten einer zusätzlichen Steuer auf das bereits bestehende Abgabensystem realitätsgerecht zu berücksichtigen.“

Podcast: Udo Di Fabio

Vermögenssteuer

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Seine Empfehlung: Entweder von der Wiederaufnahme der Vermögensbesteuerung abzusehen. Oder aber die Vermögensteuer mit dem Einkommensteuersystem und der Realbesteuerung zu harmonisieren.

Zitat Professor Rainer Kirchdörfer

Professor Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen: „Studien wie diese zeigen die schädliche Wirkung einer Vermögensteuer, die zusätzlich zur geltenden Einkommensteuer erhoben würde. Die Wirkung wäre Substanzverzehr im Familienunternehmen und eine Drosselung des Wirtschaftswachstums über die Zeit. Wie das Gutachten von Professor Di Fabio zeigt, müsste der Gesetzgeber beträchtliche verfassungsrechtliche Hürden überwinden, wenn sie wieder erhoben werden sollte. Dass die meisten Länder die Vermögensteuer abgeschafft oder nie eingeführt haben, hat offenbar gute Gründe.“

Schmaler Grat zur Enteignung

Professor Di Fabio beleuchtet in seinem Gutachten den Eigentumsbegriff, das Gerechtigkeitsprinzip sowie die möglichen Varianten zur Besteuerung von Vermögen. Doch er zeigt auch auf, wo der Diskurs endet. Mit Blick auf die Verfassung präzisiert er: „Wenn dasjenige, was durch die Besteuerung des Zuwachses bereits in Gemeinwohlabsicht geteilt wurde, dann noch einmal als Reichtumsbesteuerung zum Gegenstand einer Abgabenbelastung wird, schlägt der Steuerzugriff systematisch in Konfiskation um.“

Das Nachhaltigkeitsdenken, das im Beschluss des Ersten Senats zur Generationengerechtigkeit (24. März 2021) zum Ausdruck kommt, wendet Di Fabio auf den Vermögensaufbau an: Der temporäre Verzicht auf Konsum sollte nicht anders behandelt werden als der kollektive Umgang mit ökologischen Ressourcen oder Staatfinanzen, so meint er. Denn dieser Konsumverzicht führt zur Vermögensbildung und damit zu Dispositionsmöglichkeiten für autonom entscheidende Wirtschaftssubjekte in der Zukunft.

Teaserbild: Udo di Fabio © Stiftung Familienunternehmen / Thorsten Jochim

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