Vermögensteuer

 

Vermögensteuer bremst die Konjunktur
Die Einführung einer Vermögensteuer wäre riskant
Material zum Thema Vermögensteuer

 

Vermögensteuer bremst die Konjunktur

Eine Vermögensteuer eignet sich nicht dazu Maßnahmen zur Krisenbekämpfung zu finanzieren. Als Instrument zur Umverteilung zwischen vermeintlichen Krisengewinnern und Krisenverlierern ist sie ebenso wenig klug oder gerecht. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, verfasst für die Stiftung Familienunternehmen von Professor Clemens Fuest vom ifo Institut in München.

Eine Vermögensteuer zusätzlich zu den bestehenden Steuern wäre im internationalen Vergleich nicht nur ein Sonderweg. Auch würden Unternehmen mit krisen- oder branchenbedingt geringeren Renditen über Gebühr belastet werden: So stark, dass es einer Verdoppelung der Ertragsteuer gleichkäme. Das dabei zu erwartende Steueraufkommen könnte dabei hinter den Erwartungen zurückbleiben. Das liegt daran, dass eine Vermögensteuer schwer zu erheben, aber teilweise zu umgehen wäre. Falls keine Umgehung möglich wäre, würden Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland Schaden nehmen – und dabei andere Steuerquellen negativ beeinflussen.

Laut Fuest lässt sich die Umverteilung zwischen vermeintlichen Krisengewinnern und Krisenverlierern bereits jetzt wachstumsfreundlicher und risikoärmer durch die Ertragsteuern umsetzen. Eine steigende Vermögensungleichheit könne nach vorliegenden Daten zudem nicht nachgewiesen werden. Vielmehr ist sie seit 2007 konstant.

Die Einführung einer Vermögensteuer wäre riskant

Bei der Einführung einer Vermögensteuer sind die verfassungsrechtlichen Risiken nicht zu unterschätzen. Weder dürfe die Eigentumssubstanz angegriffen, noch die Leistungsfähigkeit der Unternehmen beschädigt werden. Das zeigt eine Studie der Stiftung Familienunternehmen, verfasst von Udo Di Fabio, Rechtsprofessor der Universität Bonn und ehemaliger Verfassungsrichter.

Di Fabios verfassungsrechtliche Analyse sieht weder die Voraussetzungen für eine einmalige Vermögensabgabe gegeben, noch für eine laufende Vermögensteuer, die sukzessive dem Eigentum Substanz entzieht. Zwar sei eine Sollertragsteuer denkbar, doch wären die Voraussetzungen für deren saubere Ausgestaltung nur schwer zu erfüllen. Di Fabio meint daher, man müsse entweder von der Wiederaufnahme der Vermögensbesteuerung absehen oder die Vermögensteuer mit dem Einkommensteuersystem und der Realbesteuerung harmonisieren.

Zur Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensteuer präzisiert Di Fabio: „Wenn dasjenige, was durch die Besteuerung des Zuwachses bereits in Gemeinwohlabsicht geteilt wurde, dann noch einmal als Reichtumsbesteuerung zum Gegenstand einer Abgabenbelastung wird, schlägt der Steuerzugriff systematisch in Konfiskation um.“ Man bewege sich auf einem schmalen Grat zur Enteignung.