Familienunternehmen spielen eine zentrale Rolle im Klimaschutz und reduzieren aktiv Emissionen. Studien belegen, dass viele aus eigenem Antrieb handeln und Nachhaltigkeit zunehmend in ihre Geschäftsmodelle einbauen. Gleichzeitig müssen sie wirtschaftliche Stabilität mit ökologischer Verantwortung vereinen.
Dieses FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Engagement von Familienunternehmen im Klimaschutz und zeigt konkrete Ansätze und Hintergründe. Es bietet Orientierung und fördert das Verständnis dafür, wie unternehmerisches Handeln zum Klimaschutz beiträgt.
Um nachhaltiger zu Wirtschaften und damit die ökologische Transformation voranzutreiben, gehen Familienunternehmen strategisch voran und setzen sich feste Klimaziele. Eine durch die Stiftung Familienunternehmen veranlasste Umfrage aus dem Jahr 2023 zeigt, dass die Hälfte der 600 befragten Unternehmen, darunter viele Familienbetriebe, bereits Klimaziele festgelegt hat oder dabei ist, diese zu formulieren.
Studie: Auf dem Weg zur Klimaneutralität, S. VII
Um die gesteckten Ziele zu erreichen, suchen Familienunternehmen verstärkt nach Fachkräften mit den nötigen Kompetenzen. Laut einer Erhebung des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen für die Stiftung Familienunternehmen, verdoppelte sich die Nachfrage nach Umwelt- und Klimaschutzfähigkeiten in Familienunternehmen im Jahr 2024 im Vergleich zu sieben Jahren zuvor. Diese Nachfrage wächst in Familienunternehmen relativ gesehen schneller als in anderen Unternehmen.
Studie: Fachkräfte für die ökologische Transformation, S. 22f.
Nachhaltiges Wirtschaften gehört seit jeher zur DNA von Familienunternehmen. Sie denken und handeln in Generationen, um ihre Unternehmen über Jahrzehnte und Jahrhunderte zu erhalten. Klimaschutzmaßnahmen ergreifen sie aus innerem Antrieb. Finanzielle Vorteile oder Imagepflege sind weniger wichtig.
Studie: Herausforderung Klimaschutz, Jahresmonitor der Stiftung Familienunternehmen 2021, S. 48
Im Vergleich mit Nicht-Familienunternehmen steht in Familienunternehmen auch die Geschäftsführung deutlicher hinter Klimaschutzmaßnahmen – zum Beispiel bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen (siehe Grafik). Aber auch Investoren und gesetzliche Vorgaben treiben diese Maßnahmen voran, sowohl bei Familienunternehmen als auch bei anderen Unternehmen.
Studie: Auf dem Weg zur Klimaneutralität, S. 98
In der Entwicklung und Anwendung von Umwelttechnologien sind Familienunternehmen vor allem in den Bereichen Photovoltaik, Windkraft, Bioenergie (Biogas), Tiefengeothermie, Batterien, Wasserstofftechnologien, E-Fuels, Biokunststoffe, Recycling, Wärmedämmung, Wärmepumpen, Luftreinhaltung, Wasseraufbereitung und Abwasserbehandlung, Biotechnologie und Digitalisierung tätig. 47.000 Familienunternehmen sind hier aktiv, viele von ihnen sogar als Technologieführer.
Studie: Technologieatlas Nachhaltigkeit, S. V
Trotz dieser starken Präsenz zeigen Umfragen, dass Nicht-Familienunternehmen in der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen oft weiter sind. Eine Befragung von 1692 deutschen Unternehmen im Jahr 2021 ergab, dass Nicht-Familienunternehmen in vielen Bereichen die Nase vorn haben. Familienunternehmen setzen sich jedoch ambitioniertere Ziele zur CO2-Neutralität, was ihrer langfristigen Ausrichtung entspricht.
Studie: Herausforderung Klimaschutz, Jahresmonitor der Stiftung Familienunternehmen, 2021, S. V
Familienunternehmen, die ihren CO₂-Fußabdruck reduzieren wollen, gehen in vier Schritten vor: Sie bilanzieren, reduzieren, substituieren und kompensieren Treibhausgasemissionen.
Im Rahmen der Bilanzierung erfassen sie systematisch ihre Emissionen, um herauszufinden, wo die größten Belastungen entstehen. Auf dieser Grundlage entwickeln sie eine Klimaschutzstrategie mit klaren, langfristigen Zielen zur Reduktion. Um diese Ziele zu erreichen, ersetzen sie fossile Energieträger durch erneuerbare Energien. Unvermeidbare Emissionen gleichen sie durch Zahlungen an Klimaschutzprojekte aus, etwa über Zertifikate.
Studie: Auf dem Weg zur Klimaneutralität S. 32f.
Familienunternehmen integrieren Ziele der ökologischen Nachhaltigkeit in ihren Grundsätzen der Unternehmensführung (Corporate Governance) sowie in denen der Familien-Governance. Diese Vorgehensweise beschreibt Prof. Dr. Kay Windthorst im Jahresheft des Jahres 2021 der Stiftung Familienunternehmen wie folgt:
Zunächst analysieren sie im Bereich der Corporate Governance ihr Unternehmensportfolio, das oft über Jahrzehnte gewachsen ist. Sie prüfen, inwieweit es bereits den Erwartungen an ökologische Nachhaltigkeit entspricht. Auf Basis dieser Bestandsaufnahme entscheiden sie dann, welche Geschäftsbereiche sie zum Beispiel auflösen oder ausbauen.
Darauffolgend richtet sich die Unternehmensführung und -kultur an den Nachhaltigkeitszielen neu aus. Geschäftsführer setzen klare Ziele und messbare Kriterien fest, überprüfen diese regelmäßig und sorgen für deren Umsetzung. Sie fördern eine Unternehmenskultur, die umweltbewusstes Verhalten und Teamarbeit betont.
Studie: Chancen und Risiken in der Politik des Green Deal, Jahresheft des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Familienunternehmen, S. 97f.
Die Unternehmerfamilie unterstützt diesen Wandel sodann mit ihren Werten und ihrem Bekenntnis zur Nachhaltigkeit. Die Wirksamkeit dieses Engagements lässt sich anhand folgender Fragen messen: Wie stark gewichten Familien ökologische Nachhaltigkeit in ihrer Familienstrategie? Beeinflusst das Bekenntnis der Familie die Führung und Kultur des Unternehmens? Arbeiten Familienmitglieder und Unternehmensführung gemeinsam an den Zielen, oder gibt es unterschiedliche Auffassungen (vgl. ebenda, S. 100)?
Unternehmensnachfolger, die sogenannten NextGens, interessieren sich zunehmend für die ökologische Transformation und nachhaltiges Wirtschaften. Eine Umfrage unter Deutschlands zukünftigen Unternehmern im Jahr 2023 zeigt, dass 75 Prozent von ihnen Nachhaltigkeit als sehr wichtig einstufen. Sie blicken mit großer Sorge auf den Klimawandel und erkennen in der Nachhaltigkeit, neben Innovation und Mitarbeiterbindung, den größten Handlungsbedarf für die Zukunft.
Studie: Deutschlands nächste Unternehmensgeneration, S. VI
Die nächste Unternehmergeneration engagiert sich nicht nur operativ, sondern möchte Nachhaltigkeit auch stärker im Wertekatalog des Familienunternehmens verankern. Damit unterscheiden sie sich von der Seniorgeneration, die hier weniger dringenden Handlungsbedarf sieht (vgl. ebenda, S. 53).
Nachhaltigkeit bietet Familienunternehmen mehrere wirtschaftliche Vorteile. Die im Folgenden genannten Vorteile entstammen einer Studie der Stiftung Familienunternehmen zur „Circular Economy“ in Familienunternehmen. Sie betreffen vor allem Unternehmen, die sich im Bereich der Kreislaufwirtschaft engagieren.
Ein zentraler Vorteil der Kreislaufwirtschaft liegt in der Möglichkeit, Kosten zu senken. Studien zeigen, dass Rezyklate langfristig günstiger werden. Unternehmer können so Mehrkosten für Transport, Organisation und Entsorgung ausgleichen. Zudem macht die Kreislaufwirtschaft unabhängiger von Rohstofflieferungen, die oft von Unsicherheiten und Preisschwankungen geprägt sind.
Studie: Circular Economy in Familienunternehmen, S. 57
Unabhängig von der Kreislaufwirtschaft stärken alle Nachhaltigkeitsstrategien das Unternehmensimage. Familienunternehmen, die ihre Maßnahmen für mehr Klimaneutralität gezielt im Marketing hervorheben, schaffen ein vertrauenswürdiges und wertebehaftetes Bild. Dadurch können sie ihre Produkte höher bepreisen und bleiben trotz steigender Produktionskosten wirtschaftlich stabil. Nachhaltigkeit wirkt jedoch nicht nur nach außen, sondern auch nach innen: Mitarbeiter schätzen ihren Arbeitgeber mehr, und neue Fachkräfte lassen sich leichter gewinnen (vgl. ebenda, S. 38).
Familienunternehmen erfassen CO2-Emissionen, die aus ihrer Geschäftstätigkeit sowie aus vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen entstehen. Beim Messen von CO2-Emmissionen greifen sie auf spezielle Verfahren (Standards) zurück, die sich in Deutschland aus einer Vielzahl internationaler Standards durchgesetzt haben: Der „Corporate Accounting und Reporting Standard“ des Greenhouse Gas Protocols (GHG-Protocol) und die ISO 140 64.
Das GHG-Protocol ist das meistgenutzte Instrument zur Messung von Treibhausgas-Emissionen. Mit ihm erfassen die Unternehmen direkte und indirekte standortgebundene Emissionen (Scope-1- und 2-Emissionen). Für die Erfassung von Emissionen aus nachgelagerten Wertschöpfungsstufen (Scope 3) beziehen Unternehmen die Akteure der gesamten Lieferkette in den Erfassungsprozess mit ein.
Studie: Auf dem Weg zur Klimaneutralität, S. 31f.
Nachhaltigkeitsanforderungen gelten je nach Gesetz für unterschiedliche Unternehmensgrößen und -typen. Besonders betroffen sind große Kapitalgesellschaften, kapitalmarktorientierte Unternehmen und – durch die neuen EU-Regeln – zunehmend auch mittelgroße Firmen, darunter viele Familienunternehmen.
Im Folgenden wird einer Auswahl an Gesetzen nachgegangen:
Das LkSG verpflichtet Unternehmen in Deutschland, Menschenrechte sowie bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten bei Zulieferern und sonstigen Vertragspartnern entlang ihrer internationalen Lieferketten zu prüfen und gegebenenfalls Verbesserungen anzustoßen. Das Gesetz ist seit Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern und seit Januar 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern in Kraft. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind somit vom LkSG nicht betroffen. Allerdings betrifft sie das LkSG häufig trotzdem: in Form detaillierter und umfangreicher Datenabfragen LkSG-pflichtiger Vertragspartner, die damit eigenen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen wollen („Trickle-Down-Effekt“).
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde im Jahr 2025 von der deutschen Bundesregierung insoweit überarbeitet, das Berichtspflichten gestrichen und Sanktionstatbestände reduziert werden sollen. Stand März 2026 halten die parlamentarischen Beratungen zum Änderungsgesetz noch an.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, in ihren eigenen Geschäftsbereichen sowie entlang ihrer Lieferketten die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards zu prüfen (Sorgfaltspflichten). Die Richtlinie trat im Juli 2024 in Kraft und wird durch das LkSG in Deutschland umgesetzt.
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) verpflichtet betroffene Unternehmen zur umfangreichen Berichterstattung u.a. zu den ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit. Außerdem müssen Unternehmen darlegen, wie sich ihre Maßnahmen im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) auf ihr Geschäft auswirken. Die CSRD gilt seit Januar 2023 und wird in Deutschland durch das CSRD-Umsetzungsgesetz in nationales Recht übertragen. Die zu berichtenden Datenpunkte werden in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geregelt.
Im Dezember 2025 haben sich die EU-Kommission, das EU-Parlament sowie die Mitgliedstaaten zu wesentlichen Anpassungen an der CSDDD sowie der CSRD geeinigt (Omnibus-Paket I). Der bezügliche Gesetzestext ist im Amtsblatt der EU am 26. Februar 2026 veröffentlicht worden. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bezüglich der CSDDD bis Juli 2028 und bezüglich der CSRD bis März 2027 Zeit, die Änderungen in nationales Recht umzusetzen.
Die gesetzliche Anpassung sieht unter anderem vor, den Anwendungsbereich beider Richtlinien deutlich einzuschränken. So soll die CSDDD nur noch für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro gelten.
Zur CSRD sollen nur noch Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden und einem Netto-Umsatz von 450 Millionen Euro verpflichtet werden. Damit werden 90 Prozent weniger Unternehmen von der CSRD betroffen sein als noch zuvor. Außerdem sollen die ESRS erheblich vereinfacht werden. Hierzu erarbeitet die EU-Kommission voraussichtlich bis zum Sommer 2026 eine gesetzliche Simplifizierung.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) verpflichtet Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren, CBAM-Emissionszertifikate zu kaufen. Mit Hilfe dieser Zertifikate gleichen sie die Differenz zwischen dem im Herkunftsland auf die Ware gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis der Berechtigungen im EU Emissionshandelssystem aus. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus richtet sich an alle Unternehmen der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimme Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus NICHT-EU-Staaten in die EU importieren wollen. Er gilt seit Beginn des Jahres 2026.
Die Stiftung Familienunternehmen hat den CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) vom Handelsökonomen Professor Gabriel Felbermayr, Direktor des österreichischen WIFO, kritisch unter die Lupe nehmen lassen. Das Ergebnis: Für den EU-Emissionshandel ist eine Übergangsregelung erforderlich.
Video (Youtube): Marktbasierter Klimaschutz braucht faire Bedingungen: Wie kann CBAM funktionieren?
Die Entwaldungsverordnung der EU sieht Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, die betroffene Rohstoffe (u.a. Kautschuk und Holz) sowie darauf basierende Erzeugnisse in die EU importieren (in erster Linie der Erstinverkehrbringer) oder exportieren. Die erfassten Rohstoffe dürfen nachweislich zu keiner Entwaldung und anderen Rechtsverletzungen im Ursprungslang geführt haben. Die Verordnung gilt für große und mittlere Unternehmen ab 30. Dezember 2026.
Eine aktuelle Studie der Stiftung Familienunternehmen zeigt: Seit 2013 stellen Familienunternehmen zunehmend Fachkräfte ein, die die ökologische Transformation praktisch voranbringen. Vor allem Techniker aus Bereichen wie Forschung und Entwicklung sowie Elektro- und Energietechnik sind gefragt.
Gleichzeitig stellen Familienunternehmen immer mehr Umweltmanager und -berater ein. Diese erledigen in erster Linie Arbeiten rund um Dokumentations- und Berichtspflichten, die die ökologische Transformation betreffen.
Umweltmanager und -berater verzeichneten seit 2013 den größten Beschäftigungszuwachs unter allen „grünen“ Berufen, sprich solchen Berufen, die auf Basis des „Greenness-of-Jobs-Index“ (GOJI) der Bundesagentur für Arbeit nachweislich zur ökologischen Transformation beitragen.
Studie: Fachkräfte für die ökologische Transformation, S. 17f.
Teaserbild © Pexels / Paul Oor
- Datum
- 13.4.2026, München
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