Öffentlichkeit als Unternehmenssanktion
Verfassungsrechtliche Grenzen von „shame sanctions“
Eine im von der Großen Koalition geplanten Unternehmenssanktionsrecht vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung von Urteilen gegen Unternehmen würde zentrale Prinzipien des Rechtsstaats verletzen. Auch Grundrechte wären unangemessen beeinträchtigt. Das Bundesverfassungsgericht wäre gezwungen, eine solche Regelung als verfassungswidrig einzustufen. Das geht aus einem Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen hervor.
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